Beratungsangebote

Es ist ein wichtiges Ziel des Betreuungsgesetzes, dass die ehrenamtlichen Betreuer/innen bei der Erfüllung ihrer anspruchsvollen Tätigkeit nicht allein gelassen werden, sondern dass für sie ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe vorhanden ist.

Möglichkeiten zur Beratung bestehen bei folgenden Institutionen:

 

• AWO-Betreuungsverein Zweibrücken e.V.
• Betreuungsbehörde der Stadt Zweibrücken
• Betreuungsgericht Zweibrücken

 

Eine wichtige Rolle kommt den Betreuungsvereinen zu. Hauptamtliche Mitarbeiter der Vereine beraten die Betreuer/innen und unterstützen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie haben die Möglichkeit, die Einzelberatung in Anspruch zu nehmen sowie die Fortbildungsabende zu besuchen, bei denen auch ein Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuern/innen möglich ist.

 

Der AWO-Betreuungsverein Zweibrücken e.V.
bietet folgende Hilfen an:

  • Allgemeine Beratung zum Betreuungsrecht
  • Beratung von ehrenamtlichen, gesetzlichen Betreuer/innen
  • Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuer/innen
  • Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuer/innen
  • Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Beratung von Bevollmächtigten

 

Die praktische Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer/innen besteht zum Beispiel in:

  • einer systematischen Einführung in die Tätigkeit des Betreuers
  • Hilfen bei Erstellung von Vermögensverzeichnis, Jahresbericht und Rechnungslegung
  • Hilfen bei der Beantragung von vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungen
  • Hilfen beim Ausfüllen von Anträgen
  • Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten (z. B. Beratungsstellen, Pflegediensten, Heimplätzen usw.)

 

AWO-Betreuungsverein Zweibrücken e.V.

Schillerstr. 14

Tel. 06332-16014

 

Sprechstunden: montags bis freitags jeweils von 9–12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung.

Ansprechpartner Stephanie Thees (Vertretung Jennifer Fischer)

 

Alle Hilfen sind kostenlos.

Betreuungsbehörde der Stadt Zweibrücken

  • Anträge auf rechtliche Betreuung Volljähriger
  • Beratung von ehrenamtlichen Betreuer/innen
  • Beratung von Bevollmächtigten
  • (öffentlich-rechtliche) Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten

 

Betreuungsbehörde der Stadt Zweibrücken

Poststr. 40

66482 Zweibrücken

 

Frau Ernst, Tel. 06332-871-541

Frau Graf-Fischbach, Tel. 06332-871-542

Fax. 06332-871-545

Sprechzeiten: montags – freitags 8-12 Uhr, montags - donnerstags 14-16 Uhr, oder nach Vereinbarung

 


Amtsgericht Zweibrücken, Betreuungsgericht

<//a>Amtsgericht Zweibrücken, Betreuungsgericht

Herzogstr. 2

66482 Zweibrücken

 

Geschäftszimmer

Tel. 06332-805-4420

Fax. 06332-805-4493