Beratungsangebote
Es ist ein wichtiges Ziel des Betreuungsgesetzes, dass die ehrenamtlichen Betreuer/innen bei der Erfüllung ihrer anspruchsvollen Tätigkeit nicht allein gelassen werden, sondern dass für sie ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe vorhanden ist.
Möglichkeiten zur Beratung bestehen bei folgenden Institutionen:
• AWO-Betreuungsverein Zweibrücken e.V.
• Betreuungsbehörde der Stadt Zweibrücken
• Betreuungsgericht Zweibrücken
Eine wichtige Rolle kommt den Betreuungsvereinen zu. Hauptamtliche Mitarbeiter der Vereine beraten die Betreuer/innen und unterstützen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie haben die Möglichkeit, die Einzelberatung in Anspruch zu nehmen sowie die Fortbildungsabende zu besuchen, bei denen auch ein Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuern/innen möglich ist.
Der AWO-Betreuungsverein Zweibrücken e.V.
bietet folgende Hilfen an:
- Allgemeine Beratung zum Betreuungsrecht
- Beratung von ehrenamtlichen, gesetzlichen Betreuer/innen
- Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuer/innen
- Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuer/innen
- Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Beratung von Bevollmächtigten
Die praktische Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer/innen besteht zum Beispiel in:
- einer systematischen Einführung in die Tätigkeit des Betreuers
- Hilfen bei Erstellung von Vermögensverzeichnis, Jahresbericht und Rechnungslegung
- Hilfen bei der Beantragung von vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungen
- Hilfen beim Ausfüllen von Anträgen
- Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten (z. B. Beratungsstellen, Pflegediensten, Heimplätzen usw.)
AWO-Betreuungsverein Zweibrücken e.V.
Schillerstr. 14
Tel. 06332-16014
Sprechstunden: montags bis freitags jeweils von 9–12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung.
Ansprechpartner Stephanie Thees (Vertretung Jennifer Fischer)
Alle Hilfen sind kostenlos.
Betreuungsbehörde der Stadt Zweibrücken
- Anträge auf rechtliche Betreuung Volljähriger
- Beratung von ehrenamtlichen Betreuer/innen
- Beratung von Bevollmächtigten
- (öffentlich-rechtliche) Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten
Betreuungsbehörde der Stadt Zweibrücken
Poststr. 40
66482 Zweibrücken
Frau Ernst, Tel. 06332-871-541
Frau Graf-Fischbach, Tel. 06332-871-542
Fax. 06332-871-545
Sprechzeiten: montags – freitags 8-12 Uhr, montags - donnerstags 14-16 Uhr, oder nach Vereinbarung
Amtsgericht Zweibrücken, Betreuungsgericht
<//a>Amtsgericht Zweibrücken, Betreuungsgericht
Herzogstr. 2
66482 Zweibrücken
Geschäftszimmer
Tel. 06332-805-4420
Fax. 06332-805-4493
AWO Betreuungsverein
Zweibrücken e.V.
Schillerstr. 14
66482 Zweibrücken
Telefon 06332-16014
Telefax 06332-905825